Hinweise und Voraussetzungen für die Aufnahme
Sie überlegen oder haben sich bereits entschieden, Ihre Suchtmittelprobleme oder Suchterkrankung durch eine stationäre suchttherapeutische Behandlung zu überwinden? Diese Behandlung wird in unserer Klinik als medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten der zuständigen Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung durchgeführt.
Bevor die stationäre Rehamaßnahme beginnen kann, sind einige Voraussetzungen und Vorarbeiten zu erledigen.
Vorbereitungsphase
Die inhaltliche und formale Vorbereitung auf die Behandlung, die Klärung und Festigung der Abstinenzmotivation, die Hilfestellung bei Kontakten zu den zuständigen Stellen, Behörden und Ämtern erfolgt durch die lokalen Sucht-Beratungsstellen, Krankenhäuser, Sozialdienste und auch Betriebe. Sollten Sie noch keine entsprechende Unterstützung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Suchtberatungsstelle (Telefonbuch, Internet).
Reha-Fähigkeit
Die suchttherapeutische Reha-Maßnahme setzt voraus, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind, an den therapeutischen Angeboten teilzunehmen. Dies bedeutet, dass parallel bestehende körperliche und/oder seelische Erkrankungen soweit stabilisiert sind, dass keine akutmedizinische Behandlungs- oder Überwachungsnotwendigkeiten mehr bestehen. Notwendige Diagnostik und die Einführung der notwendigen Therapien sollten vor der stationären Suchtrehabilitation abgeschlossen sein, da dies nicht innerhalb der Reha möglich ist. Die Teilnahme am Reha-Programm in St. Landelin setzt Mobilität und Gehfähigkeit weitgehend voraus. Bei Unklarheiten oder Fragen ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit unserer Klinik und eine Klärung der Fragen sinnvoll und notwendig.
Entzugsbehandlung
Der Entwöhnungsbehandlung innerhalb der suchttherapeutischen Reha-Maßnahme geht regelhaft die körperliche Entzugsbehandlung voraus. Wir empfehlen dringend, die Entzugsbehandlung in einer dafür qualifizierten Einrichtung (Krankenhaus, Fachkrankenhaus) durchzuführen. Dort können eventuelle Komplikationen behandelt werden und es gibt qualifizierte Hilfestellungen bei Entzugsphänomenen. Sollten Sie selbst zu Hause entziehen wollen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und beachten Sie bitte, dass ein Maßnahmebeginn bei uns voraussetzt, dass die Entzugsphase abgeschlossen ist: Sie sollten daher mindestens 1 Woche vor Aufnahme ohne Alkohol sein. Wir überprüfen die Suchtmittelfreiheit bei Aufnahme - wenn in den ersten Tagen der Reha Entzugsphänomene auftraten, müssen wir Sie zur qualifizierten Entzugsbehandlung in ein Krankenhaus überweisen, was den gesamten Reha-Prozess verlängert und verkompliziert. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie sicher entzogen zur Maßnahme kommen.
Was brauchen Sie für die Aufnahme?
- eine Kostenübernahme des zuständigen Leistungsträgers
- ärztliche Unterlagen hinsichtlich Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation
- eine Aufstellung Ihrer aktuellen Medikation und (besonders bei seltenen und unüblichen Medikamenten) einen Medikamenten-Vorrat für einige Tage
- einen Sozialbericht der vermittelnden Stelle
- eine Freiwilligkeitserklärung sowie die Bereitschaft zur Einhaltung unserer Hausordnung und der Abmachungen der Rehabilitationsvereinbarung (Mitwirkungspflicht)
Aufnahmetag
Am Aufnahmetag bitten wir Sie, bis spätestens 11.30 Uhr anzureisen. Wenn Sie von Angehörigen oder nahestehenden Personen begleitet werden, können diese (wenn Sie damit einverstanden sind) an dem therapeutischen Aufnahmegespräch teilnehmen. Ihre Begleitpersonen sind am Aufnahmetag herzlich zum Mittagessen in der Klinik eingeladen.
Aufnahmesekretariat
Bei Rückfragen bezüglich der Aufnahme wenden Sie sich bitte an unser Aufnahmesekretariat, Frau Schneider und Frau Baumann (07643-9161-119). Es besteht auch die Möglichkeit, unsere Klinik zu besichtigen und ein Vorgespräch bezüglich Ihrer Fragestellungen mit uns zu führen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Aufnahmesekretariat.