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Stationäre Suchtherapie in den Zeiten der Pandemie

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind wir bemüht, alle medizinischen und therapeutischen Leistungen für unsere Rehabilitanden weiterhin anzubieten und wir versuchen, gute Lösungen zu finden, um Reha-Alltag, Infektionsschutz und die Bestimmungen der landesweiten Corona- Verordnung in Einklang zu bringen. Für die Rehabilitation bedeuten die Hygienemaßnahmen und Verordnungen Einbußen in Besuchs- und Ausgangsmöglichkeiten, den Einbezug Angehöriger sowie bezüglich des Saunabetriebes und der atmungsintensiven Angebote der Sport- und Bewegungstherapie.

Höchste Wichtigkeit hat für uns jedoch der Schutz unserer Rehabilitanden und unserer Mitarbeitenden, daher verfolgen wir mit unserem umfassenden Hygienekonzept sehr gezielte und passgenaue Maßnahmen: die Gruppengröße wird an die Gruppenraumgröße angepasst, es besteht Maskenpflicht für alle Rehabilitanden und Mitarbeitenden und die Möglichkeit zu präventiven und regelmäßig verpflichtenden Schnelltests bzw. PCR-Tests. Wir hoffen, so die Aufrechterhaltung von bestmöglichen Therapiebedingungen sowie den Erhalt von unserer modernen, regelarmen und Teilhabe orientierten Reha weiter zu ermöglichen.

Im Rahmen des Hygieneschutzes haben sich auch die Voraussetzungen für die Aufnahme verändert. Erforderlich ist ein negativer Corona-PCR-Test bzw. eine Quarantänebestätigung. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu den Aufnahmevoraussetzungen, unserem Hygienekonzept oder zu weiteren Besonderheiten der stationären Suchtherapie während der Corona Pandemie haben.

Stationäre Suchtherapie in den Zeiten der Pandemie

Stationäre Suchtherapie in den Zeiten der Pandemie

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind wir bemüht, alle medizinischen und therapeutischen Leistungen für unsere Rehabilitanden weiterhin anzubieten und wir versuchen, gute Lösungen zu finden, um Reha-Alltag, Infektionsschutz und die Bestimmungen der landesweiten Corona- Verordnung in Einklang zu bringen. Für die Rehabilitation bedeuten die Hygienemaßnahmen und Verordnungen Einbußen in Besuchs- und Ausgangsmöglichkeiten, den Einbezug Angehöriger sowie bezüglich des Saunabetriebes und der atmungsintensiven Angebote der Sport- und Bewegungstherapie.

Höchste Wichtigkeit hat für uns jedoch der Schutz unserer Rehabilitanden und unserer Mitarbeitenden, daher verfolgen wir mit unserem umfassenden Hygienekonzept sehr gezielte und passgenaue Maßnahmen: die Gruppengröße wird an die Gruppenraumgröße angepasst, es besteht Maskenpflicht für alle Rehabilitanden und Mitarbeitenden und die Möglichkeit zu präventiven und regelmäßig verpflichtenden Schnelltests bzw. PCR-Tests. Wir hoffen, so die Aufrechterhaltung von bestmöglichen Therapiebedingungen sowie den Erhalt von unserer modernen, regelarmen und Teilhabe orientierten Reha weiter zu ermöglichen.

Im Rahmen des Hygieneschutzes haben sich auch die Voraussetzungen für die Aufnahme verändert. Erforderlich ist ein negativer Corona-PCR-Test bzw. eine Quarantänebestätigung. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu den Aufnahmevoraussetzungen, unserem Hygienekonzept oder zu weiteren Besonderheiten der stationären Suchtherapie während der Corona Pandemie haben.

 

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Träger

Unsere Träger

Die Rehaklinik St. Landelin - Therapiezentrum für Sucht ist eine Einrichtung des AGJ-Fachverbandes für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. Als katholischer Fachverband im Diözesan-Caritasverband bietet die Organisation Hilfen für suchtkranke, wohnungslose und arbeitslose Menschen an und engagiert sich im Kinder- und Jugendschutz. Im Bereich der Suchthilfe verfügt der Fachverband über einen Verbund von 13 ambulanten Suchtberatungsstellen, 3 Rehakliniken und 5 Einrichtungen des ambulant Betreuten Wohnens im Rahmen der Reha-Nachsorge. Das Leitbild des AGJ-Fachverbandes orientiert sich an den Grundlagen der katholischen Soziallehre. Wesentliches Merkmal ist der Einsatz für die Rechte und die Würde der hilfesuchenden Menschen, unabhängig von ihrem sozialen Stand, ihrer Herkunft und ihren religiösen Orientierungen.

Grundlagen für die Durchführung der stationären Suchtrehabilitation der Rehaklinik St. Landelin sind die Bestimmungen des § 6 SGB IX in Verbindung mit § 26 SGB IX sowie § 15 SGB VI bzw. § 11 Absatz 2 SGB V, welche die Leistungen der medizinischen Rehabilitation beschreiben.

Leistungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (federführender Leistungsträger), die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie alle weiteren Deutschen Rentenversicherungen und die gesetzlichen Krankenkassen. Das Einzugsgebiet unserer Rehaklinik richtet sich nach dem jeweiligen Reha-Leistungsträger: bundesweites Einzugsgebiet für Versicherte der DRV Bund, Versicherte der Krankenkassen und Selbstzahler, landesweites Einzugsgebiet für Versicherte der DRV Baden-Württemberg.

 

Links

Weblinks

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Erklärung: Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Webseite www.st-landelin.de eingebundenen Links.

QM